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Recht und Pflichten für Website-Betreiber

Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und Barrierefreiheit. Orientierung für Betriebe, ausdrücklich keine Rechtsberatung.

Beitrag 07 von 8 6 Minuten Lesezeit Stand: Juli 2026

WK Academy · Modul 07
Der Teil, den niemand mag
Recht und Pflichten 15 Minuten Orientierung, keine Rechtsberatung
Vorweg

Das meiste davon ist einmal richtig eingerichtet und dann erledigt. Teuer wird nur, was man ignoriert.

Pflicht Nummer eins

Das Impressum

Jede geschäftsmäßige Website in Deutschland braucht eines. Von jeder Seite aus erreichbar, in maximal zwei Klicks, ohne dass man es suchen muss.

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist der häufigste Abmahngrund überhaupt, und zugleich der am leichtesten vermeidbare.

  • Vollständiger Name und Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach
  • Telefon und E-Mail für schnellen Kontakt
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
  • Bei Kammerberufen zusätzlich Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsordnung
Pflicht Nummer zwei

Die Datenschutzerklärung

Muss beschreibenPraktisch heißt das
Wer verantwortlich istName und Kontakt, meist identisch mit dem Impressum
Welche Daten erhoben werdenServer-Protokolle, Formulareingaben, Einwilligungen
Wozu und auf welcher GrundlageAnfragen beantworten, Betrieb sicherstellen
Wer sonst noch beteiligt istHosting, Newsletter-Versand, Kartendienste, Auswertung
Welche Rechte Besucher habenAuskunft, Löschung, Widerspruch, Beschwerde

Sie muss zu dem passen, was tatsächlich auf der Seite passiert. Eine kopierte Erklärung, die Dienste nennt, die gar nicht eingesetzt werden, ist schlechter als keine.

Das meistmissverstandene Thema

Wann Sie ein Einwilligungsbanner brauchen

Kein Banner nötig
  • Reine Informationsseite ohne Auswertung
  • Schriften vom eigenen Server
  • Technisch notwendige Speicherung
  • Kontaktformular ohne Fremddienste
Banner nötig
  • Besucherauswertung wie Google Analytics
  • Eingebettete Karten, Videos, Chatfenster
  • Schriften von fremden Servern
  • Werbe- und Reichweitenmessung

Die eleganteste Lösung ist oft, die Dienste wegzulassen, die das Banner erst nötig machen. Weniger Fremddienste heißt kein Banner, schnellere Seite, weniger Rechtsrisiko.

Neu und oft übersehen

Barrierefreiheit wird zur Pflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft seit Mitte 2025 viele Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. Ob es Sie betrifft, hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Betriebsgröße ab.

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen teils ausgenommen. Ob das für Sie gilt, sollte im Zweifel ein Anwalt klären.

Unabhängig davon sinnvoll

Guter Kontrast, Bedienbarkeit mit der Tastatur, Bildbeschreibungen und eine saubere Gliederung sind ohnehin Teil sauberer Arbeit.

Das ist bei mir eingebaut, nicht als Zusatzleistung. Wer es später nachrüstet, zahlt deutlich mehr.

Kleinigkeiten mit Folgen

Vier Punkte, die regelmäßig übersehen werden

Bildrechte

Der häufigste reale Ärger. Siehe Modul 05. Herkunft und Lizenz jedes Bildes dokumentieren.

Formulare ohne Hinweis

Beim Absenden muss klar sein, was mit den Daten passiert. Ein Satz mit Verweis auf die Datenschutzerklärung genügt.

Newsletter ohne Bestätigung

Anmeldungen brauchen eine Bestätigung per E-Mail, und die Bestätigung muss nachweisbar gespeichert sein.

Preisangaben

Gegenüber Verbrauchern immer inklusive Umsatzsteuer. Bei Waren zusätzlich Versandkosten und Lieferzeit.

Aufgabenteilung

Wer macht was

Was ich übernehme

Technische Umsetzung: Seiten anlegen und verlinken, Fremddienste vermeiden oder erst nach Einwilligung laden, Zugänglichkeit einbauen, eine Aufstellung aller eingebundenen Dienste.

Was Sie beisteuern

Die Angaben zu Ihrem Betrieb: Rechtsform, Anschrift, Kammer, Steuernummer, Verantwortliche.

Was ein Anwalt macht

Die inhaltliche Prüfung Ihrer Texte, besonders bei Datenschutz und Barrierefreiheit. Einmalig und überschaubar im Aufwand.

Ich liefere die Technik und die Vorlage. Die rechtliche Verantwortung für die Inhalte bleibt bei Ihnen, das lässt sich nicht abtreten.

Der eine Satz zum Mitnehmen

Der beste Rechtsschutz ist, gar nicht erst Dienste einzubinden, die man nicht braucht.

Wie es weitergeht

Der nächste Schritt

Ich schicke Ihnen eine Liste der Angaben, die ich von Ihnen brauche. Ausfüllen dauert zehn Minuten. Den Rest übernehme ich.

Anschließend

Modul 08: Messen und weiterentwickeln

Die Seite ist online und rechtlich sauber. Zum Abschluss geht es darum, woran Sie erkennen, ob sie funktioniert, und welche Zahlen dabei tatsächlich etwas bedeuten.

Die Kurzfassung als Präsentation. blättern F Vollbild

Vorweg und wichtig: Dieser Beitrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wir sind keine Anwälte und dürfen keine erteilen. Was hier steht, gibt wieder, was üblicherweise gilt und was wir technisch umsetzen. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls — besonders bei Datenschutz und Barrierefreiheit — gehört ein Anwalt dazu. Rechtslage und Rechtsprechung ändern sich; prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Stand.

Kein Grund zur Angst, aber auch keiner zum Ignorieren

Rechtliches ist das Thema, das die meisten Betriebe vor sich herschieben. Meist aus der Sorge, etwas falsch zu machen und dafür teuer bezahlen zu müssen.

Die beruhigende Nachricht: Das meiste davon ist einmal richtig eingerichtet und dann erledigt. Teuer wird nur, was man ignoriert. Und der wirksamste Schutz ist erstaunlich unspektakulär — er besteht darin, gar nicht erst Dienste einzubinden, die man nicht braucht.

Das Impressum

Jede geschäftsmäßige Website in Deutschland braucht eines. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist der häufigste Abmahngrund überhaupt und zugleich der am leichtesten vermeidbare.

Hineingehört:

Der letzte Punkt betrifft viele unserer Kunden — Handwerk, Physiotherapie, Heilberufe, Steuerberatung — und wird am häufigsten übersehen. Fragen Sie sich, ob für Ihren Beruf eine Kammer zuständig ist; wenn ja, gehören diese Angaben hinein.

Und ein häufiger Umsetzungsfehler: Das Impressum muss von jeder Seite aus erreichbar sein, in höchstens zwei Klicks, unter einer erkennbaren Bezeichnung. Nicht nur in der Fußzeile der Startseite.

Die Datenschutzerklärung

Sie muss beschreiben, wer für die Datenverarbeitung verantwortlich ist, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage, wer sonst noch beteiligt ist und welche Rechte Besucher haben.

Muss beschreibenPraktisch heißt das
Wer verantwortlich istName und Kontakt, meist identisch mit dem Impressum
Welche Daten erhoben werdenServer-Protokolle, Formulareingaben, Einwilligungen
Wozu und auf welcher GrundlageAnfragen beantworten, sicheren Betrieb gewährleisten
Wer sonst beteiligt istHosting, Newsletter-Versand, Kartendienste, Auswertung
Welche Rechte Besucher habenAuskunft, Löschung, Widerspruch, Beschwerde

Der entscheidende Punkt: Sie muss zu dem passen, was auf Ihrer Seite tatsächlich passiert. Eine aus dem Netz kopierte Erklärung, die Dienste aufzählt, die Sie gar nicht einsetzen, ist schlechter als gar keine — sie beschreibt eine Verarbeitung, die nicht stattfindet, und lässt vermuten, dass niemand hingesehen hat.

Was wir dafür liefern: eine vollständige Aufstellung, welche Dienste auf Ihrer Website eingebunden sind, welche Daten dabei anfallen und wo sie verarbeitet werden. Genau das braucht Ihr Anwalt oder Sie selbst, um die Erklärung zu erstellen.

Brauchen Sie ein Cookie-Banner?

Das meistmissverstandene Thema. Die verbreitete Annahme, jede Website brauche eines, stimmt nicht.

Ein Einwilligungsbanner ist nötig, sobald auf dem Gerät des Besuchers etwas gespeichert oder ausgelesen wird, das für den Betrieb der Seite nicht unbedingt erforderlich ist. In der Praxis betrifft das vor allem eingebundene Fremddienste.

Kein Banner nötigBanner nötig
Reine Informationsseite ohne AuswertungBesucherauswertung wie Google Analytics
Schriften vom eigenen ServerSchriften von fremden Servern
Technisch notwendige SpeicherungEingebettete Karten, Videos, Chatfenster
Kontaktformular ohne FremddiensteWerbe- und Reichweitenmessung

Daraus folgt der praktisch wertvollste Rat dieses Beitrags: Kein Banner ist besser als ein gutes Banner. Banner kosten Besucher, kosten Tempo und sind eine dauerhafte Fehlerquelle. Die elegantere Lösung ist meist, die Dienste wegzulassen, die das Banner erst nötig machen.

Bei uns ist das Standard: Schriften und Programmbibliotheken liegen auf dem eigenen Server, Karten laden erst nach einem Klick. Damit entfällt das Banner in den meisten Projekten.

Wenn eines nötig ist, gelten klare Anforderungen: „Ablehnen“ muss genauso leicht erreichbar sein wie „Zustimmen“, vorausgewählte Häkchen sind unzulässig, und vor der Einwilligung darf nichts Einwilligungspflichtiges geladen werden.

Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher — klassische Fälle sind Onlineshops und Buchungsstrecken.

Für Kleinstunternehmen — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme — bestehen bei Dienstleistungen Ausnahmen.

Ob Ihr Betrieb betroffen ist, ist eine Rechtsfrage. Sie hängt von Ihrem konkreten Angebot und Ihrer Betriebsgröße ab, und wir können sie nicht für Sie beantworten. Lassen Sie das im Zweifel anwaltlich klären, bevor Sie sich auf eine Ausnahme verlassen.

Unabhängig von der rechtlichen Betroffenheit gilt: Guter Kontrast, Bedienbarkeit mit der Tastatur, Bildbeschreibungen und eine saubere Gliederung sind schlicht Teil ordentlicher Arbeit. Sie helfen mehr Menschen, als man denkt, und sie kosten bei einer neuen Website kaum Mehraufwand. Nachträglich nachzurüsten ist deutlich teurer. Deshalb ist das bei uns eingebaut und keine Zusatzleistung.

Vier Kleinigkeiten mit Folgen

Bildrechte

Der häufigste reale Rechtsärger bei kleinen Websites. Keine Bilder aus der Bildersuche, von Wettbewerbern oder aus sozialen Netzwerken — auch nicht mit Quellenangabe. Wer erkennbar abgebildet ist, muss zustimmen. Ausführlich behandelt der Beitrag zu Texten und Bildern das Thema.

Formulare

Beim Absenden muss erkennbar sein, was mit den Daten passiert. Ein kurzer Satz mit Verweis auf die Datenschutzerklärung genügt. Und: nur die Felder abfragen, die wirklich gebraucht werden.

Newsletter

Werbliche E-Mails brauchen eine Einwilligung. Das übliche Verfahren: Anmeldung, Bestätigungsmail, Eintragung erst nach dem Klick — und die Bestätigung muss nachweisbar gespeichert sein. In jeder Mail gehört eine Abmeldemöglichkeit.

Preisangaben

Gegenüber Verbrauchern immer Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Bei Waren zusätzlich Versandkosten und Lieferzeit.

Wer macht was

Eine klare Abgrenzung, die wir auch schriftlich festhalten:

Wir liefern die Technik und die Grundlage. Die rechtliche Verantwortung für die Inhalte Ihrer Website bleibt bei Ihnen — das lässt sich nicht abtreten, und niemand sollte Ihnen etwas anderes versprechen.

Der beste Rechtsschutz ist, gar nicht erst Dienste einzubinden, die man nicht braucht.

Weniger Fremddienste heißt: kein Banner, schnellere Seite, weniger Angriffsfläche und weniger Rechtsrisiko — alles auf einmal.

Häufige Fragen

Braucht wirklich jede Website ein Cookie-Banner?

Nein. Nur wenn Daten auf dem Gerät des Besuchers gespeichert oder ausgelesen werden, die für den Betrieb nicht unbedingt erforderlich sind. Eine Informationsseite ohne Auswertung, mit eigenen Schriften und ohne eingebettete Fremdinhalte kommt in der Regel ohne aus.

Reicht ein Datenschutz-Generator aus dem Internet?

Als Grundlage sind solche Werkzeuge brauchbar, aber das Ergebnis muss an Ihr tatsächliches Setup angepasst werden. Eine Erklärung, die Dienste nennt, die Sie gar nicht einsetzen, ist ein eigenständiges Problem. Für die inhaltliche Prüfung ist ein Anwalt zuständig.

Schützt ein Haftungsausschluss vor Abmahnungen?

Nein. Die bekannten Disclaimer-Textbausteine, die man auf vielen Seiten findet, haben keine rechtliche Wirkung. Was schützt, sind vollständige Pflichtangaben und ein sauberes Setup.

Werden kleine Betriebe überhaupt abgemahnt?

Ja. Fehlende oder unvollständige Impressumsangaben und ungeklärte Bildrechte werden gezielt und teils automatisiert verfolgt. Die Betriebsgröße schützt nicht.

Betrifft mich das Barrierefreiheitsgesetz?

Das hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Betriebsgröße ab und ist eine Rechtsfrage, die wir nicht für Sie beantworten können. Unabhängig davon setzen wir die technischen Grundlagen so um, dass sie den anerkannten Kriterien entsprechen.

Wer haftet, wenn auf meiner Website etwas rechtlich falsch ist?

Verantwortlich ist der Betreiber der Website, also Sie. Wir setzen technisch um und dokumentieren, was eingebunden ist. Die inhaltliche Prüfung der Rechtstexte sollte ein Anwalt übernehmen — das halten wir auch in der Auftragsbestätigung so fest.

Wie oft muss ich meine Rechtstexte prüfen lassen?

Einmal jährlich ist eine vernünftige Routine, und immer dann, wenn sich etwas an Ihrer Website oder Ihrem Betrieb ändert. Rechtstexte veralten still: Verweise auf abgeschaffte Stellen oder Plattformen stehen oft noch jahrelang auf Seiten, die niemand mehr durchsieht.

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